• I. Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zur Hypo Vorarlberg Bank AG – im Folgenden kurz Hypo Vorarlberg genannt - ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
• II. Vertragsabschluss
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald dieser das Feld "jetzt kaufen" angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer durch die Hypo Vorarlberg an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Hypo Vorarlberg oder Veranstalter, wenn dieser ein Dritter ist) zustande.
Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Hypo Vorarlberg enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
• III. Stornierung
Die Hypo Vorarlberg ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder der Hypo Vorarlberg aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
• IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten per Kreditkarte, Online Debit oder EPS Online Banking möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Hypo Vorarlberg ist Ansprechpartnerin für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Leistungsmängel oder -ausfälle und damit verbundene etwaige Einwendungen – beispielsweise wegen Nichtstattfindens der Veranstaltung – kann der Kunde
ausschließlich der Hypo Vorarlberg gegenüber geltend machen. Jede Eintrittskarte erhält erst durch vollständige Bezahlung ihre Gültigkeit.
• V. Rücktrittsrecht
Ein Rücktrittsrecht für Kunden besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Hypo Vorarlberg bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
• VI. Verwendung
Der Kunde hatim Umgang mit Mobile Tickets besondere Vorsicht anzuwenden, um Datenverlust zu vermeiden. Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Beim Zutritt gilt das Prinzip des ersten Zutrittes (das print@home-Ticket bzw. Mobile Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das Gültige. Nachfolgende Tickets gleicher Identifikation werden durch den Zutritt des ersten automatisch entwertet). Mit der Verwendung der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Benutzer auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
• VII. Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen
Bei Absage oder Entfall der Veranstaltung haftet die Hypo Vorarlberg für die Rückerstattung der Eintrittsgelder. Im Falle der Rückerstattung wird lediglich der Ticketpreis retourniert. Die möglichen angefallenen Service- und Versandgebühren können aufgrund der erbrachten Leistung der Hypo Vorarlberg oder von Zahlungsdienstleistern nicht rückerstattet werden. Originalkarten können bis zu zwei Monate nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Refundierung in einer Filiale der Hypo Vorarlberg vorgelegt werden. Besitzer von Mobile Tickets und print@home-Tickets erhalten den jeweiligen Betrag – sofern dieser bereits bezahlt wurde – ohne weitere Anforderung auf jenem Weg rückerstattet, auf dem sie das Mobile Ticket bezahlt haben. Das Mobile Ticket wird bei diesem Vorgang entwertet. Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung behält sich die Hypo Vorarlberg das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Tickets erworben haben, über diese Veränderung zu informieren. Diese Verständigung ist eine freiwillige Serviceleistung der Hypo Vorarlberg und kann telefonisch, postalisch per Brief und/oder elektronisch per E-Mail erfolgen falls die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen. Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen die Hypo Vorarlberg nicht selbst Veranstalter ist, kann eine Information der Kunden nicht gewährleistet werden. Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, vorbehalten.
Im Falle der Absage, Verschiebung oder sonstigenÄnderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.
• VIII. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
Die Hypo Vorarlberg haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Hypo Vorarlberg beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Außer in den zuvor genannten Fällen haftet die Hypo Vorarlberg nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von der Hypo Vorarlberg zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
Soweit die Haftung der Hypo Vorarlberg nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
• IX. Schlussklausel
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, unterliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Bregenz vereinbart.